Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Roland Exler ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts verbunden. Er trägt seit 2005 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als weiterer Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Rechtsanwalt Robert Thomas als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Arbeitsrecht umfasst zum einen die Rechte im Verhältnis Arbeitnehmer - Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) und zum anderen zwischen Betriebsräten/Gewerkschaften und Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden (Kollektivarbeitsrecht).
Schwerpunkte der Vertretung der Arbeitnehmer bilden Konflikte im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) als auch Vergütungsstreitigkeiten (Lohnausfall, Zuschläge, Eingruppierung).
Die Vertretung von Betriebs- und Personalräten bezieht sich vor allem auf den Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen und die Durchsetzung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte.
Aufgrund der Vielzahl der arbeitsrechtlichen Mandate in unserer Kanzlei ist durch die Fachanwälte eine sachgerechte Verretung, sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht gewährleistet.