Funke.Reinemann.Thomas

FUNKE.REINEMANN.EXLER

Sozialrecht

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Die sozialrechtlichen Mandate sind sehr individuell geprägt. Rechtsanwalt Robert Thomas ist seit dem Jahr 2008 Fachanwalt für Sozialrecht und verfügt über langjährige Erfahrung. Jeder Fall ist einzigartig. Es ist wichtig, auch Folgeprobleme zu berücksichtigen und weit vorausschauend zu agieren. Nur so kann eine Wahrung der sozialen Rechte gewährleistet werden. Hierzu gehören: 

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Viele Rechtsfragen beim Bezug von „Hartz IV“ sind inzwischen geklärt. Dennoch sind Fragen zur Einkommensanrechnung und Einkommensbereinigung, der Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung, verhängten Sanktionen und Eingliederungsvereinbarungen oder der Gewährung von Mehrbedarfen oft zu klären. Probleme sind vielmals auch bei Erstattungsansprüchen und der endgültigen Leistungsfestsetzung zu erkennen.

Arbeitsförderung (SGB III)

Wartezeiten, Sperrzeiten, Bezugsdauer – dies sind Probleme, die gelöst werden. Darüber hinaus sind die Schnittstellen zum individuellen Arbeitsrecht, z.B. bei der Gewährung von Abfindungen oder beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu berücksichtigen.

Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)

Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst neben dem Beitragsrecht (insbesondere für freiwillig Versicherte) die Gewährung von Krankengeld und die gesamte medizinische Versorgung. Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ist oftmals weitergehend, als allgemein vermutet.

Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)

Erwerbsminderungsrente, ab wann besteht der Anspruch? Wie ist der allgemeine Arbeitsmarkt definiert? Ist ein vorzeitiger Renteneintritt sinnvoll?  Dies sind nur einige Fragen aus dem komplexen Feld der gesetzlichen Rentenversicherung.

Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Durch die Rechtsprechung erfolgt eine differenzierte Betrachtungsweise von Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufskrankheit. Wichtig hierbei ist die detaillierte  Schilderung des Hergangs, da dies die Basis für die weitere, rechtliche Würdigung ist.

Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Die Hilfe zur Erziehung oder auch zur gebotenen Kostenübernahme differenzierter Erziehungsmaßnahmen sind neben der Gewährung von Unterhaltsvorschuss und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen wesentliche Aufgaben der Jugendämter.

Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX)

Die Bestimmung des Grades der Behinderung erfolgt nach vorgegebenen Regeln und stellt sich doch oftmals als schwer nachvollziehbar dar. Darüber hinaus ist mit der Schwerbehinderung auch das arbeitsrechtliche Spannungsfeld zu berücksichtigen.

Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

Nach der Ablösung der Pflegestufen durch Pflegegrade ist die Prüfung der der Einstufung zugrunde liegenden gutachterlichen Stellungnahmen noch wichtiger geworden. Sind alle Beeinträchtigungen zutreffend erfasst und bewertet?

Sozialhilfe (SGB XII)

Neben der zutreffenden Leistungsberechnung der Grundsicherung sind es Fragen zu Erbenhaftung oder Unterhaltsgewährung, die oft zu prüfen und zu beantworten sind.